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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 352/2008

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1

Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz

Einen eigenen Hausstand unterhält der Steuerpflichtige nur, wenn er sich finanziell und persönlich maßgeblich an dem Haushalt beteiligt.

Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1443 Nr. 23
CAAAD-86256

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