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FG Münster Urteil v. - 4 K 343/08 F

Gesetze: EStG § 6a Abs 3 Nr 1 und 2, EStG, UmwStG § 6 Abs 1

Bilanzen:

Übernahmefolgegewinn, Bilanzierungsfehler - Gewinnrealisierung bei übernommener Pensionsverpflichtung, Korrektur eines Bilanzierungsfehlers

Leitsatz

1) Wird eine Kapitalgesellschaft auf eine GmbH & Co. KG verschmolzen und übernimmt die Kommanditgesellschaft in diesem Zuge eine Pensionsverpflichtung eines (künftigen) Mitunternehmers, so entsteht in Höhe der Differenz zwischen dem bei der Kapitalgesellschaft angesetzten Teilwert der Pensionsverpflichtung nach § 6a Abs. 3 Nr. 1 EStG und dem bei der Kommanditgesellschaft zu berücksichtigenden niedrigeren Anschaffungsbarwert i.S.v. § 6a Abs. 3 Nr. 2 EStG einen Übernahmefolgegewinn i.S.v. § 6 Abs. 1 UmwStG.

2) Kann ein Bilanzierungsfehlers verfahrensrechtlich nicht mehr rückwirkend an der Fehlerquelle korrigiert werden, ist die Korrektur in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, in dem dies mit steuerlicher Wirkung möglich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1904 Nr. 31
FAAAD-86242

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