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Der Regierungsentwurf eines Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
Umsetzung der EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden – das entsprechende Gesetz muss spätestens zum in Kraft treten . Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf eines Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BeitrRUmsG) beschlossen, in dem neben der Umsetzung der Richtlinie weitere steuerliche Änderungen enthalten sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Gesetzesänderungen.
Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB CAAAD-82734
Welches Ziel verfolgt die EU-Beitreibungsrichtlinie und welche Bereiche werden von ihr berührt?
Welche weiteren Vorschriften werden durch das BeitrRUmsG geändert?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beratungspraxis?
I. Zeitplan
Die EU-Richtlinie über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen wurde am erlassen. Am legte das BMF einen Referentenentwurf vor, der neben dem Entwurf eines „Gesetzes über die Durch...