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StuB Nr. 13 vom Seite 509

Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen und Rückdeckungsversicherungen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die X GmbH will einem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilen. Leistungen sollen hauptsächlich für den Erlebensfall gewährt werden. Eine Hinterbliebenenversorgung ist demgegenüber nur als Übergangsgeld für einen Zeitraum von drei Jahren nach Ableben vorgesehen.

Mindestens die Risiken aus der Hauptleistung sollen durch eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt werden. Offen ist noch die Entscheidung, ob die Rückdeckungsversicherung auch die geringeren Risiken aus der Hinterbliebenenversorgung abdecken soll.

Ein weiterer offener Punkt betrifft die Verwendung der Rückdeckungsversicherung vor dem Leistungsfall. Unklar ist noch, ob die Ansprüche unbedingt und unbefristet an den Geschäftsführer verpfändet werden sollen oder eine derartige Verpfändung unterbleiben soll, um die Rückdeckungsversicherungsansprüche z. B. später als Sicherungsgegenstand für Bankkredite zu verwenden.

Bei der Entscheidung über die offenen Punkte sollen neben finanziellen Aspekten (Kosten der Rückdeckungsversicherung, Verbesserung der Kreditaufnahmefähigkeit usw.) auch die bilanziellen Konsequenzen berücksichtigt werden.

II. Fragestellungen

Welche Unterschiede ergebe...