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NWB direkt Nr. 27 vom Seite 751

Umsatzsteuerliche Organschaft

Dr. Helge Jacobs

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-86143 Der BFH hat mit seinem Urteil v. - XI R 43/08 NWB MAAAD-79664 bestätigt, dass die Beteiligung an einer Organgesellschaft von dem Organträger gehalten werden muss. Schwestergesellschaften können unabhängig von der Rechtsform des Organträgers nicht in dessen Unternehmen eingegliedert sein. Den Gedanken einer „horizontalen mittelbaren finanziellen Eingliederung” hat das Gericht verworfen. Die personelle Verflechtung der Gesellschafter von Organträger- und Organgesellschaft indiziert keine finanzielle Eingliederung.

Eine ausführliche Fassung finden Sie in

Fortführung der Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung

[i]Horizontale mittelbare finanzielle Eingliederung reicht nicht aus Der BFH führt mit seiner Entscheidung v. seine mit NWB AAAAD-45067 eingeleitete Rechtsprechungsänderung zur finanziellen Eingliederung fort: Eine Beteiligung an einer Organgesellschaft muss vom Organträger selbst, d. h. unmittelbar oder mittelbar in gerader Linie, d. h. über Tochter- oder Enkelgesellschaften, gehalten werden. Im Urteilssachverhalt hielt eine natürliche Person sämtliche Anteile an drei Kapitalgesellschaften, wobei eine Gesellschaft mit ihren Schwestergesellschaften Beherrsch...