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BFH 20.04.2011 I R 2/10, NWB 27/2011 S. 2266

Einkommensteuer | Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sind keine Anschaffungskosten

Nach dem sind die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren.

Anmerkung:

Die Beurteilung war bisher umstritten. Die Finanzverwaltung geht in ihrem Entwurf des neuen Umwandlungssteuererlasses v. unter Rn. 23.01 noch von Anschaffungskosten für die Beteiligung aus. Der BFH stützt sich für die sofortige Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer, die infolge von Anteilsvereinigungen entsteht, auf den finalen Charakter des Anschaffungskostenbegriffs; der Aufwand muss für die Anschaffung entstehen. Einen „bloßen kausalen oder zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung” hält der BFH nicht für ausreich...