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BMF 22.06.2011 IV D 2 -S 7303 b/10/10001 : 001, NWB 27/2011 S. 2269

Umsatzsteuer | Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken

Durch Art. 4 Nr. 3, 9 und 10 des JStG 2010 v. (BGBl 2010 I S. 1768) ist der Vorsteuerabzug für Grundstücke neu geregelt worden, die der Unternehmer sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den privaten Bedarf seines Personals nutzt (teilunternehmerisch genutzte Grundstücke). Die Ergänzungen in § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 15 Abs. 4 und § 15a Abs. 8 UStG, sowie die neu eingefügten § 15 Abs. 1b und § 15a Abs. 6a UStG sind am in Kraft getreten (Art. 32 Abs. 5 JStG 2010). Der neue Vorsteuerausschluss des § 15 Abs. 1b UStG basiert auf Art. 168a MwStSystRL (ABl EU 2010 Nr. L 10 S. 1), der zum umzusetzen ist. Mit wird der UStAE entsprechend geändert. Die Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken gilt ab dem für alle Grundstücke, die nicht u...