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Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer- Bemessungsgrundlage
[i]NWB 15/2011 S. 1233Die Europäische Kommission hatte am ein gemeinsames System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können (s. hierzu NWB 15/2011 S. 1233). In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 17/5606) beurteilt die Bundesregierung den vorgelegten Richtlinienvorschlag kritisch. Dadurch könne es zu erheblichen Gewinn- und Verlustverlagerungen kommen. Es bestehe das Risiko erheblicher, dauerhafter Mindereinnahmen.