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NWB Nr. 27 vom Seite 2301

Sonderkündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Besonderer Kündigungsschutz

Dieter Hold und Georg Kleinsorge

Auf europäischer und nationaler Ebene werden zurzeit Themen diskutiert, die bei gesetzlicher Umsetzung dazu führen, dass der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen ausgeweitet wird. Das EU-Parlament hatte sich noch im Oktober 2010 mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, den (bezahlten) Mutterschutz von 14 auf 20 Wochen zu verlängern. Gegen diese Ausweitung des Kündigungs-schutzes für Frauen vor und nach der Niederkunft formierte sich heftige Kritik von Wirtschaftsverbänden. Nachdem sich mehrere Mitgliedstaaten, u. a. Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Österreich, gegen diese Verlängerung ausgesprochen haben, schoben die Arbeits- und Sozialminister der EU-Mitgliedstaaten Mitte Juni 2011 auf die lange Bank. Konkreter werden allerdings die Pläne für ein Familienpflegezeitgesetz; der Entwurf für dieses Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (BT-Drucks. 17/6000) wurde am nach erster Lesung im Bundestag in den Ausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf enhält u. a. einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen (§ 9 Abs. 3 FPfZG-E). Geplant ist, dass das Gesetz am in Kraft tritt. Der folgende Beitrag behandelt allerdings...