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BBK Nr. 21 vom Seite 997 Fach 13 Seite 4461

Die Bilanzierung von Grundstücken und Grundstücksteilen ( )

von Oberregierungsrat Dieter Grützner, Münster

Rechtsquellen: §§ 93 - 95 BGB; §§ 253 f., 264c, 266 f. HGB; §§ 4, 5, 6, 7, 15, 21, 52 EStG; § 8 EStDV; R 13, 14, 15, 42, 42a, 43, 44, 157 EStR

5.1 Unveränderte eigengewerbliche Nutzung

Unterhält ein Stpfl. zwei getrennte Betriebe und wird die betriebliche Nutzung eines Grundstücks derart verändert, dass es nunmehr dem anderen Betrieb dient, erfolgt damit die Überführung aus einem Betriebsvermögen in das andere Betriebsvermögen des Stpfl. Nach R 14 Abs. 2 EStR 1997 stand es dem Stpfl. in einem derartigen Fall frei, die stillen Reserven aufzudecken oder darauf zu verzichten, sofern deren spätere Besteuerung auch in dem aufnehmenden Betriebsvermögen gesichert war. Dieses Wahlrecht ist dem Stpfl. mit Wirkung für die nach dem übertragenen Wirtschaftsgüter durch § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG genommen worden. Danach hat die Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers zwingend zu Buchwerten zu erfolgen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven im aufnehmenden Betriebsvermögen sichergestellt ist. Diese Voraussetzungen liegen bei der Überführung eines Grundstücks in ein anderes Betriebsvermöge...