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Anmeldung der Zweigniederlassung einer britischen Limited
Eine britische Ltd. wollte eine deutsche Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister eintragen lassen. Das deutsche Registergericht verlangte daraufhin u. a. eine öffentlich beglaubigte Abschrift und Übersetzung der gesetzlichen Mustersatzung, welche in „Table A” der sog. Companies Regulations 1985 enthalten ist. Nach einer Beschwerde entschied das OLG Hamm, dass für die Anmeldung der Eintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das deutsche Handelsregister die Vorschriften des HGB maßgebend seien (vgl. , GmbHR 2011 S. 310). Dies bedeutet, dass Übersetzungen der jeweils notwendingen Dokumente erforderlich sind. Die Vorlage der gesetzlichen britischen Mustersatzung ist...