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FG Berlin 15.02.2011 5 K 5162/10, BBK 13/2011 S. 608

Umsatzsteuer | Private Pkw-Nutzung bleibt bei der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer außer Ansatz

Bei der Prüfung, ob ein Kleinunternehmer die Umsatzgrenze des § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG überschritten hat, ist eine private Pkw-Nutzung nicht zu berücksichtigen. Nach dem FG Berlin-Brandenburg führt nämlich eine private Pkw-Nutzung bei einem Kleinunternehmer nicht zu einer Wertabgabe im Sinne von § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG und damit nicht zu einem steuerbaren Umsatz im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 UStG.

Nach dem FG ist eine Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG nur dann zu bejahen, wenn der privat genutzte Pkw zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Eben dies ist aber bei einem Kleinunternehmer nicht der Fall, weil ein Kleinunternehmer generell nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Praxishinweis:

Die Begründung des FG klingt zwar nach einem Zirkelschluss. Bei der Prüfung, ob der Kleinunternehmer noch Kleinunternehmer i...