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Rückstellungen in der Finanzrechtsprechung
- Bestandsaufnahme und neuere Entwicklungen (Teil B) -
3.2.3 Wahrscheinlichkeitsschätzung und Wertaufhellung
Nicht immer läßt sich eindeutig entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang am Bilanzstichtag die Inanspruchnahme aus einer Außenverpflichtung droht. Zu der in diesem Fall erforderlichen Prognose heißt es im (vgl. DB 1996 S. 257), sie sei aus der Sicht des betreffenden Stichtags vorzunehmen; bis zur Bilanzaufstellung eintretende Verhältnisse dürften werterhellend herangezogen werden. Dagegen komme dem späteren tatsächlichen Geschehensablauf keine Bedeutung zu, da er an den maßgebenden Zeitpunkten nicht voraussehbar sei. Wie letztere Aussage zu verstehen ist, wird nicht ganz klar. Offenbar sollen bei der vorzunehmenden Wahrscheinlichkeitsschätzung nur solche möglichen Entwicklungen zu berücksichtigen sein, die der Stpfl. erwarten konnte. Offen bleibt allerdings, ob dabei auf die Perspektive des Bilanzstichtags oder diejenige des Bilanzaufstellungstags abzustellen ist.
Mit dem Problemkreis ”Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme und Wertaufhellung” befassen sich auch zwei Entscheidungen des Niedersächsischen FG. Im Urteil v. (vgl. EFG 1997 S. 211 f.) war fraglich, welche Konsequenzen sich aus dem im Bilanzau...