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BBK Nr. 13 vom Seite 655 Fach 13 Seite 4065

Rückstellungen in der Finanzrechtsprechung

- Bestandsaufnahme und neuere Entwicklungen (Teil A) -

von Dr. Harald Kessler, Saarbrücken

I. Einleitung

Der bilanzrechtliche Rückstellungsbegriff hat in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Präzisierung erfahren. Zu verdanken ist diese Entwicklung in erster Linie der Finanzrechtsprechung, die in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen die auslegungsbedürftigen gesetzlichen Bestimmungen zum Ansatz wie auch zur Bewertung von Rückstellungen nach und nach konkretisiert hat. Beachtung finden die Urteile der Finanzgerichte freilich nicht nur im Steuerrecht. Auch das Handelsrecht nimmt von ihnen Notiz. Der Grund liegt auf der Hand, basieren doch die steuerrechtlichen Judikate zur Rückstellungsbildung als Folge des Maßgeblichkeitsgrundsatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) ganz überwiegend auf einer Auslegung der einschlägigen handelsrechtlichen GoB .Ein Ende der Diskussion scheint dennoch nicht in Sicht. Fortwährend neue FG-Entscheidungen zeugen vielmehr davon, daß um die Bildung von Rückstellungen weiterhin mit hohem Einsatz gerungen wird. Diesen Umstand nimmt der vorliegende Beitrag zum Anlaß für eine Bestandsaufnahme. Skizziert wird zum einen die Grundposition des BFH in Fragen der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. In dieses allgemeine Bild sind sodann die in den zurückliegenden ...