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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 12 | Mindestbesteuerung: Steuerzahlerfreundliche Auslegung der Regelung bis 2003

Der BFH hat über die Auslegung der bis 2003 geltenden Norm zur Mindestbesteuerung entschieden, die er als unverständlich beurteilt und deshalb wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarkeit dem BVerfG vorgelegt hatte. Das BVerfG hatte den Vorlagebeschluss des BFH jedoch als unzulässig verworfen. Der BFH hat die Vorschrift jetzt angewendet und zu Gunsten der Steuerzahler rigoros eingeschränkt.

Viel zu lange beschäftigen uns schon die 1999 eingeführten Regelungen zur Mindestbesteuerung, die Ende 2003 wieder abgeschafft wurden. Die unsägliche Vorschrift des § 2 Abs. 3 EStG hatte der kurzzeitige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine eingeführt, um Steuersparmodelle mit Verlustzuweisungen zu stoppen. Jetzt können wir endlich dieses unerfreuliche Thema ad acta legen. Aber nur, was die Regelung bis 2003 angeht. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe einberufen, die Vorschläge zu einer gesetzlichen Neuregelung des Verlustabzugs erarbeiten soll. Knackpunkt ist der hohe Bestand der in Deutschland existierenden Verlustvorträge. Aus Angst um die öffentlichen Haushalte sperren sich die Kommunen gegen die vollständige Aufgabe...