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Track 07 | Lohnsteuer: Steuerbefreiung von Beiträgen an eine ausländische Versorgungseinrichtung
Auf Bund-Länder-Ebene wird zurzeit erörtert, ob Beiträge an eine ausländische Versorgungseinrichtung, die im Zusammenhang mit einer Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland geleistet werden, auch dann nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gezahlt werden können, wenn die Versorgungseinrichtung versicherungsrechtlich nicht zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Deutschland befugt ist. Bis zu einer Entscheidung sind nach einer Kurzinfo der OFD Rheinland entsprechende Einsprüche zurückzustellen.
Zur Steuerbefreiung von Beiträgen an eine ausländische Versorgungseinrichtung hat aktuell die Oberfinanzdirektion Rheinland Stellung genommen.
Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen und – bei Direktversicherungen – an Versicherungsunternehmen können nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sein. Das gilt auch dann, wenn die Versorgungseinrichtung ihren Sitz im Ausland hat. Voraussetzung ist nach einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2010 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung: Der ausländische Empfänger der Beiträge – also der Fonds, die Kasse oder die Versicherung – muss versicherungsrechtlich zur Ausübung seiner Tätigkeit in Deutschland ...