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OLG München Urteil v. - 3 U 4316/07

Leitsatz

Leitsatz:

Eine "Todesfallerklärung" überschriebene Erklärung, wonach der Erblasser wünscht, dass eine Lebensgefährtin bei bestimmten Fonds-Anteilen bezugsberechtigt sein soll, ist jedenfalls dann nicht als bindendes Vermächtnis, sondern als Entwurf auszulegen, wenn der Erblasser sich in Bezeichnung und Rechtsnatur der verschiedenen Verfügungen von Todes wegen aufgrund seiner Berufstätigkeit gut auskannte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAD-85688

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