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Der Euro: Bilanzielle Behandlung der neuen Währung (Teil B)
IV. Gewinnrealisation bei Finanzierungsinstrumenten
Schwankungen von Wechselkursen stellen für international tätige
Unternehmen erhebliche Risiken dar, deshalb werden derartige
Währungsschwankungen zunehmend systematisch abgesichert. Bei einer
funktionierenden Sicherung führen Kursänderungen bei den
Grund- und Sicherungsgeschäften
zu gegenläufigen Änderungen der Werte der Zahlungsströme, die
sich im Idealfall völlig ausgleichen.
Bilanziell sind Grundgeschäfte und (derivative) Sicherungsgeschäfte
grundsätzlich einzeln zu bewerten. Nach dem Imparitäts- und
Realisationsprinzip sind unrealisierte Verluste, nicht aber unrealisierte
Gewinne erfolgswirksam zu berücksichtigen. Die Anwendung dieser Prinzipien
kann allerdings dazu führen, daß
negative Bewertungsergebnisse aus dem Grundgeschäft
in Form von
Abschreibungen oder Rückstellungen
ergebniswirksam zu erfassen sind, während gegenläufige
Bewertungsergebnisse aus dem Sicherungsgeschäft bis zur Realisation
unberücksichtigt bleiben.
Aus diesem Grund müssen Grund- und Sicherungsgeschäft unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden. Nach Auffassung des Arbeitskreises ”...