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OFD Hannover 26.02.2002 S 0012

Abgabenordnung; | Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO)

Zur Haftung des Betriebsübernehmers nach § 75 AO hat die OFD Hannover in ihrer Vfg. v. - S 0012 - 3 - StH 552, S 0012 - 1 - StO 321 ausführlich Stellung genommen.