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BBK Nr. 10 vom Seite 513 Fach 12 Seite 6013

Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen

- Stellungnahme HFA 1/1997 des IDW (WPg 1997 S. 233) m. Anm. -

I. Bilanzielle Behandlung bei rechtlich unselbständigen Sondervermögen

1. Unmittelbare Verpflichtung des Sondervermögens

Rechtlich unselbständigen Sondervermögen einer Gebietskörperschaft, die - als Kaufleute oder aufgrund von Verweisregelungen - verpflichtet sind, nach handelsrechtlichen Grundsätzen Rechnung zu legen (z. B. Krankenhäuser, kommunale Eigenbetriebe), werden im Rahmen eines Widmungsakts Vermögens- und Schuldposten sowie Eigenkapital zugeordnet, die zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgabe erforderlich sind. Diese Zuordnung berührt nicht die sachenrechtliche Stellung der Gebietskörperschaft, die insoweit Rechtsträger der zugeordneten Posten bleibt. Der Jahresabschluß eines solchen Sondervermögens ist damit ein Ausschnitt des aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht nach denselben Regeln zu erstellenden Jahresabschlusses der Gebietskörperschaft. Ähnliche Gestaltungen kommen auch bei anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vor; für diese gelten die nachstehenden Ausführungen ebenfalls.

Soweit Beamte für ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen tätig werden, sind die diesen gegenüber erwachsenen Versorgungsverpflichtungen al...