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NWB direkt Nr. 26 vom Seite 726

Auslandsspenden leicht gemacht?

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAD-85409 Mit Schreiben v. NWB JAAAD-83439 zur Anwendung des , „Persche” (BStBl 2010 II S. 440) hat das BMF seine Ankündigung (Schreiben v. , BStBl 2010 I S. 386) wahrgemacht und die Nachweismodalitäten für Direktspenden in das europäische Ausland geregelt.

Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter NWB 26/2011 S. 2188.

Regelungen des

Nach dem gilt nunmehr Folgendes:

  • [i]Es gelten die für inländische Körperschaften geltenden Grundsätze entsprechend Für die Feststellung, ob der ausländische Zuwendungsempfänger die Voraussetzungen des § 10b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG erfüllt, gelten die für die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG für inländische Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen maßgebenden Grundsätze entsprechend. Der ausländische Zuwendungsempfänger muss daher nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 5168 AO).

  • [i]Nachweis muss inländischer Spender erbringen Den Nachweis, dass der ausländische Zuwendungsempfänger die deutschen gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben erfüllt, hat der inländische Spender gegenüber dem für ih...