Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbands
Ein kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der eine Wasserversorgungsanlage zur Förderung und Abgabe von Trink- und Gebrauchswasser betreibt, ist nach dem bei richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. mit § 4 Abs. 3 und 5 KStG Unternehmer.
Unter dem Einfluss des Unionsrechts ist es zu einer erheblichen Ausweitung des in § 2 Abs. 3 UStG kodifizierten Unternehmerbegriffs für juristische Personen des öffentlichen Rechts gekommen. Im Streitfall ist die Trinkwasserversorgung allerdings sowohl nach nationalem als auch Unionsrecht unternehmerisch. Nach § 2 Abs. 3 UStG sind Betriebe gewerblicher Art i. S. des § 4 KStG Unternehmen, und nach § 4 Abs. 3 KStG gehören Versorgungsbetriebe dazu. Das entspricht Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 der MwStSystRL i. V. mit Anhang I Nr. 2 (zuvor Art. 4 Abs. 5 Unterabs. ...