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BFH 02.03.2011 XI R 65/07, NWB 26/2011 S. 2180

Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft eines kommunalen Wasserbeschaffungsverbands

Ein kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der eine Wasserversorgungsanlage zur Förderung und Abgabe von Trink- und Gebrauchswasser betreibt, ist nach dem bei richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. mit § 4 Abs. 3 und 5 KStG Unternehmer.

Anmerkung:

Unter dem Einfluss des Unionsrechts ist es zu einer erheblichen Ausweitung des in § 2 Abs. 3 UStG kodifizierten Unternehmerbegriffs für juristische Personen des öffentlichen Rechts gekommen. Im Streitfall ist die Trinkwasserversorgung allerdings sowohl nach nationalem als auch Unionsrecht unternehmerisch. Nach § 2 Abs. 3 UStG sind Betriebe gewerblicher Art i. S. des § 4 KStG Unternehmen, und nach § 4 Abs. 3 KStG gehören Versorgungsbetriebe dazu. Das entspricht Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 der MwStSystRL i. V. mit Anhang I Nr. 2 (zuvor Art. 4 Abs. 5 Unterabs. ...