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Erbschaftsteuer | Erbschaftsteuerpflicht der Abfindung an einen weichenden Erbprätendenten
Hat ein Erblasser mehrere Testamente errichtet, in denen er jeweils verschiedene Personen als Alleinerben eingesetzt hat, und ist die Wirksamkeit des zuletzt errichteten Testaments wegen behaupteter Testierunfähigkeit des Erblassers zwischen den potenziellen Erben streitig, ist die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, nach dem kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i. S. des § 3 ErbStG (Änderung der Rechtsprechung).
Die Abfindung, die der potenzielle Erbe im Wege des Vergleichs erhält, unterliegt nach dieser Rechtsprechungsänderung nicht mehr der Erbschaftsteuer, denn beim Erben mindert...