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BFH 26.01.2011 VIII R 19/08, NWB 26/2011 S. 2178

Einkommensteuer | Branchenfremde Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine branchenfremde Beteiligung kann bei einem Freiberufler (Rechtsanwalt) ausnahmsweise notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn die erforderliche betriebliche Veranlassung vorliegt, weil mit der Kapitalgesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung bestand oder geschaffen werden sollte. (2) Sollten die Voraussetzungen für eine Zuordnung der Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen nicht vorliegen, käme eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen nur bei einer entsprechenden Widmung der Beteiligung in Betracht.

Anmerkung:

Der Betriebsausgabenabzug von Finanzierungskosten für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft richtet sich nach der Zuordnung der Beteiligung zum Betr...