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Gefährliche Fragebögen im Vorfeld der steuerlichen Außenprüfung
[i]Betriebe mit hohem Bargeldumsatz im FokusSteuerberaterverband und Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe haben sich kritisch zur Praxis der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen geäußert, im Vorfeld von Betriebsprüfungen zunehmend Fragebögen an solche Betriebe zu verschicken, die, wie etwa Friseure, einen hohen Anteil an Bargeldumsätzen haben.
[i]Aussagekraft der Buchführung durch Schätzwerte vorab zu erschüttern?Die ohne Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Aufforderung zum Ausfüllen versandten Fragebögen enthielten sehr diffizile und zum Teil auch nicht exakt beantwortbare Fragen, die den Betroffenen dann während der Betriebsprüfung in einen Erklärungsnotstand bringen könnten. Im Ergebnis, so die Kritik, dienten sie dazu, die Aussagekraft der Buchführung i. S. von § 158 AO zu erschüttern und ungerechtfertigte Mehrergebnisse für die Finanzverwaltung zu generieren.
Verband und Kammer warnen davor, Schätzwerte oder Mutmaßungen in die Fragebögen einzutragen, die nach Auskunft des NRW-Finanzministeriums allerdings nur deshalb verschickt werden, um mit Fragen zu beabsichtigten Kalkulationen die Plausibilitätskontrollen im Rahmen der Betriebsprüfung zu beschleunigen.
[i]Einspruch gegen Datenerhebung per FragebogenDie berufsständischen Vertretungen weisen auf die Gefahr einer Umkehrung der Beweislast für den Steuerpflichti...