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OFD Rheinland 06.06.2011 Kurzinfo ESt 26/2011, StuB 12/2011 S. 477

Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in Bezug auf Veräußerungsgewinne i. S. der §§ 14, 14a Abs. 1, 16 und 18 Abs. 3 EStG

Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1998 unterlagen außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne oder Entlassungsentschädigungen, nach § 34 EStG dem halben Steuersatz. Diese Art der Steuerermäßigung wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (rückwirkend) ab dem durch die sog. Fünftel-Methode ersetzt. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2001 wurde der halbe Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen durch das Steuersenkungsergänzungsgesetz (StSenkErgG) vom (BStBl 2001 I S. 25) in modifizierter Form wieder eingeführt.

Mit Beschluss vom – 2 BvL 1/03 / 2 BvL 57/06 / 2 BvL 58/06 hat das BVerfG entschieden, dass der rückwirkende Wegfall des halben Steu...