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Aussetzung des Klageverfahrens betreffend die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung wegen Einspruchsverfahren gegen zwischenzeitlich ergangenen Ergänzungsbescheid
(1) Das Klageverfahren ist analog § 74 FGO auszusetzen, wenn während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ein geänderter Feststellungsbescheid ergeht und der Adressat dieses Bescheids Einspruch einlegt; dies gilt selbst dann, wenn der Änderungsbescheid (hier: Ergänzungsbescheid) zwar einen anderen Regelungsgegenstand (Streitgegenstand) betrifft, dessen außergerichtliche oder gerichtliche Überprüfung jedoch Auswirkungen auf das anhängige Klageverfahren haben kann. (2) Zur Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Bezug: § 42, § 179, § 180 AO; § 68, § 74 FGO; § 5 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1996).
(1) Ob Kapitalgesellschaftsanteile entgeltlich übertragen (veräußert) oder i. ...