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BFH 14.03.2011 I R 95/04, StuB 12/2011 S. 479

Körperschaftsteuer | Ergänzung der Vorlage des BFH an das BVerfG betreffend die Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsregelung zu § 8 Abs. 4 KStG 1996

Mit Beschluss vom – I R 95/04 (Kurzinfo StuB 2009 S. 120) hat der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 54 Abs. 6 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl 1997 I S. 3121, BStBl 1998 I S. 7) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als § 8 Abs. 4 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (BGBl 1997 I S. 2590, BStBl 1997 I S. 928) für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität – gemessen an den Maßstäben der Neuregelung – vor dem verloren haben, bereits 1997 anzuwenden ist, dagegen für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 6.8. verloren haben, erst im Jahr 1998. Offenbar im Hinblick auf Einwendungen des BMF zur Entscheidungserheblichkeit und damit zur Zulässigkeit der BFH-Vorlage hat de...