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Einkommensteuer | Steuerlicher Spendenabzug
Das BMF hat zur Verwendung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen i. S. des § 50 Abs. 1 EStDV Stellung genommen ( IV C 4 – S 2223/07/0018 :004).
Die im Bundessteuerblatt (BStBl 2008 I S. 4) veröffentlichten neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen sind verbindliche Muster (vgl. § 50 Abs. 1 EStDV). Die Zuwendungsbestätigungen sind vom jeweiligen Zuwendungsempfänger anhand dieser Muster selbst herzustellen.
Hierzu führt das BMF u. a. aus: In einer auf einen bestimmten Zuwendungsempfänger zugeschnittenen Zuwendungsbestätigung müssen nur die Angaben aus den veröffentlichten Mustern übernommen werden, die im Einzelfall einschlägig sind. Die Wortwahl und die Reihenfolge der vorgeschriebenen Textpassagen in den vorgenannten Mustern sind beizubehalten, Umf...