IWB Nr. 12 vom Seite 1

Folkwang Museum – ThyssenKrupp AG – Villa Hügel

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Essen als Gastgeber der deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht!

In diesem Jahr [i]Mitgliederversammlung und wissenschaftliches Symposium der deutschen IFA-Landesgruppefindet die Mitgliederversammlung der deutschen IFA-Landesgruppe tief im Westen in Essen statt. Dabei wird am im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein Empfang und ein gemeinsames Dinner im Museum Folkwang stattfinden. Die wissenschaftliche Tagung findet am dann im neuen Quartier der ThyssenKrupp AG statt. Dieser Ort ist nach den Vorgaben „Innovationen leben, Dialog fördern und Wissen austauschen” entwickelt worden. An diesem gleichzeitig historisch spannenden Ort, der die Heimat der Krupp Fabriken gewesen ist, werden die Neuigkeiten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung ebenso erörtert wie die Doppelbesteuerung durch Verrechnungspreise, die internationalen Aspekte der E-Bilanz aus deutscher und ausländischer Sicht sowie die USt-Probleme und deren Lösungen und schließlich der Abzug grenzüberschreitender Verluste.

In der Rs. Schröder [i]Kapitalverkehrsfreiheit in der aktuellen EuGH-Rechtsprechunghatte der EuGH über ein an die beschränkte Steuerpflicht anknüpfendes Abzugsverbot vor dem Hintergrund des Unionsrechts zu entscheiden. Dabei hat er eine teilentgeltliche Vermögensübertragung dem Kapitalverkehr zugeordnet. Dadurch hat er diese zum Maßstab für die einkommensteuerliche Differenzierung zwischen Gebietsansässigen und -fremden gemacht und erkennt eine unzulässige Beschränkung dieser Grundfreiheit. Mit den Auswirkungen dieser Entscheidung im nationalen Bereich befasst sich der Top-Beitrag dieser Ausgabe. Zudem hat der EuGH in der Rs. Prunus die Kapitalverkehrsfreiheit mit Blick auf Gesellschaften mit Sitz in sog. überseeischen Gebieten geprüft. Er kommt zu dem Resultat, dass sich die Gebiete in ihrer Eigenschaft als Drittstaaten auf diese berufen können.

Das Thema [i]E-Bilanz aus Verwaltungssicht E-Bilanz aus Sicht der Verwaltung stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Gesprächskreises Rhein Ruhr Internationales Steuerrecht, die insbesondere die Erfahrungen aus der Pilotphase zum Gegenstand hatte. Schon Gandhi soll gesagt haben, dass eine „sorgfältige Buchführung für jede Organisation eine conditio sine qua non ist. Ohne ordentliche Buchführung ist es unmöglich, die Wahrheit in ihrer ursprünglichen Reinheit aufrechtzuerhalten”. Ob die E-Bilanz seiner Vision entspricht?

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 12 / 2011 Seite 1
MAAAD-85340