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BBK Nr. 7 vom Seite 313 Fach 5 Seite 557

Anwendung von Vorschriften zum Lohnsteuerabzugsverfahren

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Zu Fragen der Anwendung von Vorschriften des Lohnsteuerabzugsverfahrens, die durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. (BGBl I S. 388; BStBl I S. 302) und das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl I S. 402; BStBl I S. 304) geändert worden sind, hat das BMF wie folgt Stellung genommen:

I. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Nach § 40a Abs. 4 Nr. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gilt rückwirkend ab eine Stundenlohngrenze von 22 DM. Ist innerhalb des Zeitraums vom 1. 1. bis der bis dahin geltende Betrag in Höhe von 22,05 DM gezahlt worden, so ist dies nicht zu beanstanden; Folgerungen aus der Gesetzesänderung sind erst für Arbeitslöhne ab dem zu ziehen. Das (BStBl I S. 1630) ist zur Stundenlohngrenze durch die Gesetzesänderung überholt und insoweit nicht mehr anzuwenden.

II. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

1. Abwälzung von pauschaler Lohnsteuer und Annexsteuern auf Arbeitnehmer

Nach § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/
2000/2002 gilt die auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer als zugeflossener Arbeitslohn; sie darf ...