Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt des AfA-Beginns
[i]bbk-leserfrage@nwb.deHaben Sie eine fachliche Frage? Schreiben Sie an bbk-leserfrage@nwb.de. Oder diskutieren Sie in der NWB Community unter www.nwb-community.de.
Frage
[i]Aufbau einer Anlage über acht MonateWir haben eine Produktionsmaschine erworben, die der Hersteller speziell für uns gebaut hat. Das Projekt zog sich über acht Monate hin:
Im Januar 2010 lieferte der Hersteller die Anlage in Einzelteilen.
Im Februar setzte er die Maschine zusammen,
erstellte in unserer Werkhalle im März auch das Fundament,
auf das der Hersteller dann im April die Maschine montierte.
Im Mai fanden Probeläufe statt, und
im Juni beseitigte der Hersteller die aufgetretenen Mängel in unseren Räumen.
Im Juli war die Maschine endgültig betriebsbereit,
und wir nahmen im August die Anlage ab.
Ab welchem Zeitpunkt dürfen wir die AfA in Anspruch nehmen?
Antwort
I. Maßgeblicher Zeitpunkt
[i]Lieferung oder Fertigstellung Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG beginnt die AfA im Monat der Anschaffung oder Herstellung. Zeitpunkt der Anschaffung ist der Zeitpunkt der Lieferung, Zeitpunkt der Herstellung ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (§ 9a EStDV).
II. Anschaffung oder Herstellung
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 2. Aufl., Herne 2011, § 255 R...