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Gemischte Aufwendungen | Neue BFH-Rechtsprechung zu Sprachkursen im Ausland
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Sprachkurse im Ausland neu aufgestellt. Danach ist zwischen den Kursgebühren einerseits und den Reisekosten (Flugkosten, Hotel und Verpflegung) andererseits wie folgt zu differenzieren:
Kursgebühr: Ist der Sprachkurs beruflich veranlasst, kann die Gebühr in vollem Umfang abgezogen werden. Der BFH erkennt nun aber auch einen Grundkurs an, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass im Beruf Grundkenntnisse der Fremdsprache ausreichen.
Reisekosten: Die Reisekosten können aber nicht in vollem Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden, auch wenn der Sprachkurs beruflich veranlasst ist. Denn der BFH geht bei Sprachkursen, die im Ausland besucht werden, von einer private...