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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 676

Praxiserfahrungen aus der Betriebsprüfung: Zeitpunkt der Rückstellungen für Mehr-/Mindersteuern

Mit der Frage nach dem Zeitpunkt der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen hat sich Löbe in f. befasst. In der Praxis geht es um den noch strittigen Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung/Änderung der Rückstellung oft erst zum Ende einer Betriebsprüfung, wenn die Feststellungen getroffen sind und die Auswertung ansteht. Dann sind wichtige Fragen, z. B. um welche Bilanzposition es sich eigentlich handelt, abschließend zu klären. Führt doch die Entscheidung, ob eine Änderung laut Betriebsprüfung die Aktivierung einer Forderung oder die Rückgängigmachung/Neubewertung einer Rückstellung nach sich zieht – wie Löbe zutreffend dargestellt hat – , zu völlig unterschiedlichen Fragestellungen und Ergebnissen. Da die Betriebsprüfung – gerade bei Großbetrieben/Konzernen – aus „Vergangenheitsbewältigung” besteht, kann – wegen ggf. unterschiedlicher Steuersätze in den einzelnen Veranlagungszeiträumen und auch wegen der Vollverzinsung – der Zeitpunkt der Einbuchung bzw. Änderung erhebliche monetäre Auswirkungen haben und wird oft bis zuletzt heftig diskutiert.

Aktivierung einer Forderung

[i]Gewinnrealisierung als unabdingbare VoraussetzungFür die Aktivierung einer Forderung ist d...