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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 661

„Von Arbeitszimmern und Firmenwagen”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-direkt-redaktion@nwb.de

Eigentlich ist alles klar

Grundsätzlich sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich nicht abzugsfähig. Hiervon gelten – seit der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 (wieder) – zwei Ausnahmen. Ausnahme Nummer 1: Ein begrenzter Abzug der Aufwendungen ist möglich, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ausnahme Nummer 2: Die Aufwendungen können vollständig abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Für den Gesetzgeber ist damit alles klar. Für die Praxis hingegen wird es jetzt erst richtig spannend. Was ist unter einem häuslichen Arbeitszimmer zu verstehen? Wann liegt der Mittelpunkt der Betätigung im Arbeitszimmer? Was ist ein anderer Arbeitsplatz? Fragen, auf die Rechtsprechung und Finanzverwaltung viele Antworten gegeben haben und auch weiterhin werden geben müssen. Nolte stellt auf Seite 681 die geltende Rechtslage unter Berücksichtigung des aktuellen BMF-Schreibens vom März dieses Jahres dar. Doch schon jetzt zeichnen sich die nächsten Konfliktfelder ab: So hat der Bundesfinanzhof demnäch...