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Grundsätzliches zur Unterbilanzhaftung bei der GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-84789 Die Unterbilanzhaftung findet in zwei Konstellationen Anwendung. Zum einen bei der Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), zum anderen in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Neugründung mittels Verwendung einer Mantelgesellschaft oder sonst inaktiven GmbH. Für im Stadium vor Eintragung der Gesellschaft eintretende Vermögensverluste der GmbH hat der BGH ein einheitliches Konzept der Gründerhaftung entwickelt.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter
Gründungsstadien
[i]Unterschiedliche Vor-Haftung der GründerBei der Unterbilanzhaftung (auch Vorbilanzhaftung genannt) anlässlich der Neugründung einer GmbH sind verschiedene Gründungsstadien zu unterscheiden. Bedeutung hat die Einteilung in einzelne Gründungsphasen in erster Linie für die Haftung der Gründer/Gesellschafter.
Die erste Phase der sog. Vorgründungsgesellschaft reicht von der „ersten Geschäftsidee” bis zur notariellen Beurkundung der Gründungsdokumente. Für die Vorgründungsgesellschaft gilt: Die Gesellschafter haften persönlich für alle Verbindlichkeiten, die durch geschäftliches Tätigwerden der Gesellschaft entstehen, nach den Regeln der BGB-Gesellschaft bzw. der OH...