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NWB Nr. 24 vom Seite 2029

Warnung vor falschen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern

[i]Nur Steuerverwaltungen dürfen MwSt-Identifikationsnummern vergebenDie Europäische Kommission wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten Angebote erhalten haben, eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung zu erwerben. Diese Angebote haben das Erscheinungsbild eines offiziellen EU-Dokuments. Die Kommission erinnert daran, dass nur die Steuerverwaltungen das Recht haben, eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer zu vergeben. Bei Misstrauen gegenüber nicht angeforderten Mitteilungen bezüglich des Erwerbs einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird die Rücksprache mit der zuständigen Steuerverwaltung empfohlen.