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Erbschaftsteuer | Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Gewinnbezugsrecht als Auflagenschenkung
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gegen Einräumung eines obligatorischen Nutzungsrechts (Gewinnbezugsrechts) zugunsten eines vom Schenker bestimmten Dritten stellt eine Schenkung unter Leistungsauflage dar, wenn der Bedachte verpflichtet ist, die ihm aufgrund der Beteiligung zustehenden Gewinne an den Dritten auszukehren (Abgrenzung zu , BStBl 1989 II S. 524). (2) Ist der Bedachte durch eine Auflage zu Geldzahlungen verpflichtet, ist regelmäßig von einer Leistungsauflage auszugehen.
Der Kläger erhielt im Jahr 1997 von seiner Tante Anteile an einer GmbH & Co. KG und einer GmbH mit einem Verkehrswert von rd. 34 Mio. DM zu einem Kaufpreis von 9,3 Mio. DM. Außer...