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NWB Nr. 24 vom Seite 2015

Aktuelle Entwicklungen bei der Geldwäschebekämpfung

Raimund Weyand

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2059Der Gesetzgeber will die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung bzw. zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verschärfen. Hierzu werden – neben eher kosmetischen Korrekturen – Sorgfaltspflichten verschärft und engmaschigere Regelungen zu Kontakten mit „politisch exponierten Personen” geschaffen. Die Institution des Geldwäschebeauftragten wird wieder allgemein verpflichtend eingeführt. Auch vereinheitlicht der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen und bedroht zukünftig bereits leichtfertiges Handeln mit Geldbußen bis zu 100.000 €. Die Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe werden von der Novelle ebenfalls in die Pflicht genommen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Von der Verdachtsanzeige zur Verdachtsmeldung

[i]Neu: Die VerdachtsmeldungKünftig spricht das Gesetz nicht mehr von einer „Verdachtsanzeige”, wenn möglicherweise geldwäscherelevante Umstände offenbart werden. Vielmehr sollen die Verpflichteten bei den zuständigen Behörden – für Angehörige der steuerberatenden Berufe ist dies die Bundessteuerberaterkammer – „Verdachtsmeldungen” vorlegen. Ein Anfangsverdacht im strafprozessualen Sinn (§ 152 StPO) ist für eine solche Meldung nicht nöti...