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BBK Nr. 18 vom Fach 4 Seite 1639

Anleitung zur Kontierung im Erfolgsbereich

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

In Ergänzung der bilanzorientierten Beiträge in wird im folgenden eine auf die GuV bezogene Kontierungsanleitung auf der Grundlage des IKR gegeben (die Zwischenüberschriften folgen dem Aufbau des § 275 Abs. 2 HGB [GuV-Gliederung]).

Klasse 5: Erträge

1. Umsatzerlöse


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500 Umsatzerlöse
Umsatzerlöse sind Erträge aus der gewöhnlichen (normalen) Geschäftstätigkeit einschl. der berechneten Versand- u. Verpackungskosten (ohne USt) (§ 277 Abs. 1 HGB). Bei Produktionsunternehmen gehören dazu die Erlöse aus dem Verkauf von fertigen Erzeugnissen, Ersatzteilen und Leistungen einschl. Montagen, der Verkauf von Handelswaren. Bei Dienstleistungsunternehmen fallen darunter die Erlöse aus typischen Dienstleistungen des Unternehmens. Betriebstypische Verkäufe nicht mehr benötigter Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe sind Umsatzerlöse. Schrottverkäufe und Erlöse aus dem Verkauf anderer Abfallprodukte stehen i. d. R. in einem bestimmten Zusammenhang mit der Produktion und führen deshalb zu Umsatzerlösen. Kuppelprodukte führen immer zu Umsatzerlösen. Miet- u. Pachteinnahmen sind je nach Geschäftszweig auf Kto. 500 oder auf Kto. 540 zu buchen. Was als typische Erzeugnisse, Waren u. Dienstleistungen anzusehen ist, bestimmt ...