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BBK Nr. 3 vom Fach 4 Seite 1601

Anleitung zur Kontierung im Bereich des Eigenkapitals und der Schulden

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

In Ergänzung des Beitrags in BBK F.4 S.1589 wird im folgenden eine auf die Passivseite der Bilanz bezogene Kontierungsanleitung auf der Grundlage des IKR gegeben (die Zwischenüberschriften folgen dem Aufbau des § 266 HGB (Bilanzgliederung); in einem noch folgenden dritten Beitrag wird der Erfolgsbereich behandelt werden).

Passivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 3 HGB)

Klasse 3: Eigenkapital und Rückstellungen

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital

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300  Eigenkapital bzw. gezeichnetes Kapital
variables Eigenkapital der Einzelunternehmungen und Personengesellschaften (Unterteilung z.B. in 3001 Gesellschafter A, 3002 Gesellschafter B) bzw. unveränderliches ”gezeichnetes Kapital” (Grund- oder Stammkapital) der Kapitalgesellschaften (§ 247 Abs. 1 HGB, § 272 Abs. 1 HGB)
301 Privatkonto
zur Erfassung von Entnahmen und Einlagen bei Einzelunternehmungen. Als Entnahmen werden hier auch die Zahlung der Einkommensteuer u. Kirchensteuer sowie der Vermögen- und Erbschaftssteuer der Inhaber erfasst. Gesellschaften unterteilen das Konto z.B. in 3011 Gesellschafter A, 3012 Gesellschafter B usw.
305 noch nicht eingeforderte Einlagen
vgl. Ktn. 268 und 001 (§ 272 Abs. 1 HGB)

II. Kapitalrücklage

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311 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wird nicht aus dem erwirtsch...