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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 3/09

Gesetze: EStG § 5a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1

Befrachtungskommission durch Tonnagegewinn abgegolten

Leitsatz

  1. Vergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG sind dem pauschal gemäß § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Tonnagegewinn hinzuzurechnen.

  2. Die Tonnagebesteuerung betrifft allein die Gewinnanteile der Gesellschafter, nicht auch deren Sondervergütungen.

  3. Erhält die Kommanditistin einer Einschiffsgesellschaft (GmbH & Co. KG) von der Gesellschaft Befrachtungskommissionen, die sich nicht als Gewinn vorab auf die handelsrechtliche Gewinnverteilung auswirken, handelt es sich um Sondervergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG). Diese sind dem Gewinn hinzuzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
VAAAD-84566

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