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Kein Nachweis der Investitionsabsicht beim Investitionsabzugsbetrag
Das zur Ansparrücklage nach § 7g EStG a. F. entwickelte Nachweiserfordernis der verbindlichen Bestellung ist gem. nrkr. NWB ZAAAD-59352 (BFH-Az.: X B 232/10) auf den Investitionsabzug nach § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 nicht übertragbar. Im Gegensatz zur Rechtslage nach § 7g EStG a. F. ist bei dem Investitionsabzugsbetrag eine Missbrauchsgefahr nahezu ausgeschlossen und für das neu eingefügte Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht ist – dem Gesetzeszweck entsprechend – kein besonderes Nachweiserfordernis eingeführt worden.