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FG München Urteil v. - 2 K 655/10 EFG 2011 S. 521 Nr. 6

Gesetze: EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a EStG a.F. § 7g Abs. 3

Kein Nachweis der Investitionsabsicht beim Investitionsabzugsbetrag

Leitsatz

Das zur Ansparrücklage nach § 7g EStG a.F. entwickelte Nachweiserfordernis der verbindlichen Bestellung ist auf den Investitionsabzug nach § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 nicht übertragbar. Im Gegensatz zur Rechtslage nach § 7g EStG a.F. ist bei dem Investitionsabzugsbetrag eine Missbrauchsgefahr nahezu ausgeschlossen und für das neu eingefügte Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht ist – dem Gesetzeszweck entsprechend – kein besonderes Nachweiserfordernis eingeführt worden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 457
DStRE 2012 S. 6 Nr. 1
EFG 2011 S. 521 Nr. 6
KÖSDI 2011 S. 17416 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2011 S. 428
Ubg 2012 S. 122 Nr. 2
ZAAAD-59352

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