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StuB Nr. 11 vom Seite 423

Erstkonsolidierung vor dinglichem Erwerb der Anteilsmehrheit

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die MU AG hält seit längerem 30 % der Anteile an der TU GmbH. Im Oktober 01 schließt sie als Käuferin mit der V als Veräußererin einen Vertrag über den Erwerb der restlichen 70 % ab. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die bisher von der V gestellte Geschäftsführung bis zum dinglichen Vollzug des Vertrags im Amt bleibt, aber im Zwischenzeitraum bei allen wesentlichen Entscheidungen der vorherigen einstimmigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

Das dingliche Geschäft steht im Übrigen unter zwei aufschiebenden Bedingungen:

  • Zustimmung des Kartellamts und

  • Zahlung des Kaufpreises.

Laut Kaufvertrag ist der Kaufpreis einen Tag nach Zugang der Zustimmung des Kartellamts zu zahlen. Die Zustimmung geht am zu.

Im Interesse einer reibungslosen Erstellung des Konzernabschlusses 01 möchte die MU die Erstkonsolidierung der TU jedoch möglichst erst in 02 vornehmen. Sie zahlt den Kaufpreis daher statt am erst am .

II. Fragestellung

Hat die MU die TU GmbH bereits auf den zu konsolidieren oder kann sie den Erstkonsolidierungsstichtag auf den verschieben?

III. Lösungshinweise

1. Erstkonsolidierung auf den Tag der Ko...