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IWB 11/2011 S. 389

Polen | Reform der privaten Altersvorsorge

[i]Beiträge zur privaten Altersvorsorge bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 4 %Das Polnische Parlament hat im März 2011 eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, die vom Präsidenten Anfang April 2011 unterzeichnet wurde und damit bald als Gesetz veröffentlicht wird. Danach können Beiträge zur privaten Altersvorsorge bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 4 % der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze (100.770 PLN ab 2011) steuerbefreit gesondert angespart werden. Die eingezahlten Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, die späteren Auszahlungen aber einkommensteuerpflichtig.