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FG Düsseldorf | Unentgeltliche Überlassung einer ausländischen Immobilie an im Inland ansässigen Anteilseigner einer ausländischen Kapitalgesellschaft
Die unentgeltliche Überlassung einer im Ausland belegenen Immobilie an einen im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner zu Wohnzwecken durch eine im Ausland ansässige Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, stellt keine vGA dar, wenn der Kapitalgesellschaft die Absicht fehlt, Gewinne zu erzielen, weil sich ihre Tätigkeit auf die Überlassung der Immobilie beschränkt (EFG 2011 S. 556).
Die Klin. erwarb im Jahr 2000 einen Anteil an einer nach spanischem Recht gegründeten Sociedad Limitada (S.L.), die im Jahr zuvor gegründet worden war. Der Verkäufer hatte in Anrechnung auf seine Einlageverpflichtung ein Grundstück eingebracht, das die S.L. mit einem Einfamilienhaus bebaut hatte. Die Klin. und ihre Angehörigen nutzten dieses Haus nach Fertigstellung...