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IWB Nr. 11 vom Seite 408

Der „doppelte” Wohnsitz am Beispiel des DBA Deutschland-Schweiz

Gefahr der mehrfachen unbeschränkten Steuerpflicht bei Ferien- und Zweitwohnungen

Jürgen E. Milatz und Melanie Weist

Durch die Globalisierung unterliegt auch die Nutzung von Ferien- und Zweitwohnungen einem Wandel. Personen verfügen über Wohnungen an mehreren Orten und in verschiedenen Staaten. Vor dem Hintergrund sich ändernder Ansprüche an Ferien- und Zweitwohnungen sowie eines in den letzten Jahrzehnten gewachsenen Reiseverhaltens beschäftigt sich dieser Beitrag mit den steuerlichen Grundsätzen bezüglich des Bestehens einer „ständigen Wohnstätte” bei Ferien- und Zweitwohnungen am Beispiel des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz.

I. Die Bedeutung der ständigen Wohnstätte nach Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz

[i]Ständige Wohnstätte führt zur unbeschränkten SteuerpflichtAn das Vorliegen einer „ständigen Wohnstätte” knüpft das DBA Schweiz erhebliche Steuerfolgen. Ungeachtet anderer Regelungen für die Zuweisung des Besteuerungsrechts hat Deutschland nach Art. 4 Abs. 3 DBA Schweiz das Recht, natürliche Personen, die in Deutschland über eine ständige Wohnstätte verfügen, der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht zu unterwerfen.

Diese Regelung ist insbesondere für Personen bedeutsam, die aus Deutschland in die Schweiz gezogen sind bzw. in die Schweiz wegziehen wollen und in Deutschland Immobilien zur persönlichen Nutzung beizubehalten oder zu erwerben beabsichtigen. Da mit der unbes...