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IWB Nr. 17 vom Seite 859 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 2 Seite 436

Das Umsatzsteuerrecht in den EU-Mitgliedstaaten — Spanien, Italien, Griechenland, Portugal —

von Volker Senger, Düsseldorf

I. Das spanische Umsatzsteuerrecht

Das spanische Umsatzsteuerrecht erhielt mit der Anpassung an das EU-Recht einige gravierende Änderungen. So ist es insbesondere ab dem auch möglich, sich ohne dauernde Geschäftseinrichtung in Spanien zur Umsatzsteuer registrieren zu lassen. Allerdings ist hierbei darauf hinzuweisen, dass es im Einzelfall in Spanien notwendig ist, einen ”Geschäftsort” (z. B. ein Konignationslager o. ä.) vorweisen zu können. Vereinzelt geht die spanische Finanzverwaltung von einem Fehlen einer Registrierungsmöglichkeit selbst dann aus, wenn nur ein Auslieferungslager vorhanden ist. Im Einzelnen ist bezüglich des spanischen Umsatzsteuerrechtes Folgendes festzuhalten:

1. Lieferungen/Leistungen

Das Gesetz definiert die Lieferungen als Übertragung des Verfügungsrechtes über körperliche Gegenstände. Dies gilt auch dann, wenn sie durch die Übertragung von repräsentativen Rechtstiteln stattfindet (z. B. Übergabe von Traditionspapieren).

Die zum wirksam gewordenen Änderungen des Gesetzes beziehen sich hauptsächlich auf folgende Positionen:

  1. Die Lieferung von Standard-Software gilt als Lieferung im Sinne der spanischen Mehrwertsteuer (IVA).

  2. Die Begründung, Erweiterung oder Übertr...