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Das Umsatzsteuerrecht in den EU-Mitgliedstaaten — Frankreich, Belgien, Luxemburg —
Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland — aber ebenso aus den Nachbarstaaten — sehen sich einer immer größer werdenden Globalisierung ihrer Aktivitäten gegenüber. Durch die Internationalisierung der Tätigkeiten werden häufig auch Steuerrechtsvorschriften der europäischen Nachbarstaaten berührt. Dies gilt sowohl für die seit dem umsatzsteuerlich realisierte Öffnung des Binnenmarktes in der EU, aber auch für die angrenzenden Staaten in Zentral- und Osteuropa sowie der Schweiz und Norwegen. Insbesondere bei der Umsatzsteuer werden häufig Tatbestände, die eigentlich zu einer Steuerpflicht in den anderen Staaten führen, übersehen bzw. wegen der Nichteinhaltung von Formvorschriften im Vorfeld der geschäftlichen Aktionen zum Nachteil der betroffenen Unternehmen ausgelegt.
Mit der nachfolgenden Darstellung der Umsatzsteuer-Systeme in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie der noch folgenden Drittlandsstaaten soll ein Leitfaden für Praktiker zur Verfügung gestellt werden, der einen ersten Überblick über die allgemeine Rechtslage zur Umsatzsteuer geben soll und darüber hinaus Besonderheiten oder Abweichungen von den in Deutschland gängigen Handhabungen oder Definitionen darlegen soll....